Herbstwald am Immenstädter Horn
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Allgäu GmbH, Erika Dürr

Informationen zum Coronavirus

Hier findest du die wichtigsten Antworten zu Fragen rund um den Corona-Virus und deinem Aufenthalt im Allgäu.

    Stand: 01.02.2023

    Allgemeine Regelungen

    Die aktuelle 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am 01. Oktober 2022 in Kraft und mit Ablauf des 17. Februar 2023 außer Kraft.

    Es gibt keine gesetzlichen Zugangs- oder Kontaktbeschränkungen mehr, die weitreichende Maskenpflicht entfällt. Somit ist der Zugang zu sämtlichen touristischen Einrichtungen, der Gastronomie und Hotellerie, Theatern und Museen, Bädern, Sportstätten, Veranstaltungen und
    Messen ohne Nachweise möglich.

    Einrichtungsbezogene Testpflicht

    Der Zugang zu

    • Krankenhäusern und
    • den oben erwähnten, nicht unter voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen zählenden Einrichtungen und Unternehmen

    ist Beschäftigten, Besucherinnen und Besuchern, Betreiberinnen und
    Betreibern sowie ehrenamtlich Tätigen
     nur gestattet, wenn diese aktuell negativ getestet sind.

    Konkret bedeutet das:

    • Besucherinnen und Besucher dieser Einrichtungen müssen auch dann über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen, wenn sie geimpft oder genesen sind.
    • Beschäftigte und Betreiberinnen bzw. Betreiber müssen zwei Mal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen. Beschäftigte, die nicht in Stationen oder Bereichen mit besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten eingesetzt sind, sind von der Testerfordernis ausgenommen.

    Ausnahmen von der Testpflicht:

    • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
    • Noch nicht eingeschulte Kinder

    Die entsprechende Bekanntmachung der Verordnung finden Sie hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_17-2

    Wo bekomme ich aktuelle und offizielle Infos?

    Unsere Zusammenstellung soll Sie bei Ihrer Suche nach Informationen zum Coronavirus und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen unterstützen. Es wird jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Zusammenstellung übernommen, da sich ständig Änderungen an der aktuellen Situation ergeben können.

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

    Auch die Allgäuer Behörden informieren Sie über den aktuellen Stand. In der Regel finden Sie die wichtigsten Fakten gleich auf der Startseite.

    Aktuelle Informationen über die Situation in Bayern erhalten Sie auch unter: www.coronavirus.bayern.de

    Das Bundesgesundheitsministerium informiert auf seiner Website über die aktuelle Situation in Deutschland: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

    Die DEHOGA informiert ebenfalls auf der eigenen Webseite unter https://www.dehoga-bayern.de/coronavirus/faq-fragen-und-antworten/

    Für Unternehmen stellen wir unter https://extranet.allgaeu.de/corona weitere Informationen zur Verfügung.